Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MTB Betriebs GmbH für Veranstaltung auf der Seebühne Bremen („SBB-Ticket-AGB“)

 

  1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1          Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen auf der Seebühne Bremen, bei denen die MTB Betriebs GmbH, Grünenweg 5-7, 28195 Bremen (vgl. nachfolgend „Veranstalterin“, „uns“), Veranstalter ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (vgl. nachfolgend „Sie“, „Ihnen“ „Käufer_in“, „Karteninhaber_in“) und der Veranstalterin (nachfolgend „Besuchervertrag“).

1.2          Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. Nordwest-Ticket, Ticketmaster, Eventim, örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend „Vertriebspartner“), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden SBB-Ticket-AGB gelten, soweit vorhanden im Einzelfall auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch die SBB-Ticket-AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

1.3          Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend „Ticketkaufpreis“) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

1.4          Die Tickets werden bei einem Verbraucher über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung. Bei einem gewerblichen Kunden oder juristischen Personen werden die Tickets über unsere Vertriebspartner ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt verkauft, mit Ausnahme, dass das Eigentum bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Kaufer_in.

1.5          Kinder und Jugendliche, die das16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine gültige Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern oder Sorgeberechtigten unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern oder Sorgeberechtigten ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen, die das16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.

Jugendliche, die das16. Lebensjahr  aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr. In Begleitung einer vertretungsberechtigten Person ist der Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung möglich. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Personal-, Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.

Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden.

Die Veranstalterin kann für gemachte Altersempfehlungen nicht belangt werden. Ob der Besuch einer Veranstaltung angemessen ist, liegt im alleinigen Ermessen und in der alleinigen Verantwortung der Veranstaltungsbesucherin / des Veranstaltungsbesuchers bzw. dessen Begleitperson.

1.6          Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt von der einlassbegehrenden Person nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn die Karteninhaber_in die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

1.7          Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf die  Käufer_in über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

1.8          Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. der Käufer_in, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.

  1. Besucherdatenerfassung

Durch behördliche Auflagen werden die Besucherdaten (Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mail) beim Ticketkauf erfasst und bis 6 Wochen nach Veranstaltungsdatum gespeichert. Die hierfür relevanten Datenschutzhinweise sind unter Datenschutzerklärung | Seebühne Bremen (seebuehne-bremen.de) einsehbar.

 

  1. Weiterverkauf

Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur der Käufer_in und seinen Begleitpersonen zu. Auf ein Dritte / einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Käufer_in nicht gewerblich und/oder in Ausübung seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit  die Tickets gekauft hat. Die Dritte / der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass die Dritte / der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere das Weiterverkaufsverbot – übernimmt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

  1. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung und hiermit verbundene Rückabwicklungsansprüche

4.1          Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Künstlers, höhere Gewalt, COVID-19 bedingte Auflagen) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.

4.2          Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 90 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.

4.3          Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn Sie machen von Ihrem Recht zur Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe, ist bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen.

4.4          Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.5          Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziff.4.2, Ziff.4.3 oder Ziff.4.4 wird unter der Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets (bzw. bei Tickets zum Selbstausdruck: Eingang des Ausdrucks) bei dem jeweiligen Vertriebspartner lediglich der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. (vgl. Ziff.1.3) zurückerstattet. Ausgenommen sind hier die Vertriebswege über seebühne-bremen.de sowie Nordwest-Ticket und Ticketmaster. Hier wird der Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und Onlinegebühr (vgl. Ziff.1.3) zurückerstattet. Geht das Originalticket (bzw. der Ausdruck) – gleich aus welchen Gründen – nicht bei dem jeweiligen Vertriebspartner ein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung.

Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Postversands, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.

Ebenfalls grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art, die Sie zusätzlich neben dem Ticketkauf bei Dritten aufgewendet haben.

4.6          Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung, berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.7          Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.

 

  1. Haftungsbeschränkung

5.1          Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Käufer_in aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.2          Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Käufer_naus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3          Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen / Vertreter und Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4          Hat die Veranstaltung die Spieldauer von 60 Minuten überschritten und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror, COVID-19 bedingte Auflagen oder Einschränkungen etc.) abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die Spielzeit von 60 Minuten nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziff. 4.2.  Die Veranstalterin ist bemüht, solange die Sicherheit der Gäste und Mitwirkenden gewährt ist, die Vorstellung auch bei Regen und schlechter Witterung durchzuführen und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Vorstellungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Kurzfristige Verschiebungen sind wetterbedingt jederzeit möglich.

5.5          Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Veranstalterin, sondern die jeweilige Leistungserbringerin / der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

  1. Platzvergabe / Zuweisung anderer Plätze

6.1          Die Tickets für die Seebühne Bremen können nur für Bereiche und Preiskategorien erworben werden. Die eigentliche Platzierung erfolgt durch die Veranstalterin spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsdatum. Die Käufer_in erhält seine genauen Plätze via E-Mail mitgeteilt.  Sollte der Käufer_in bis spätestens fünf Tage vor dem Veranstaltungsbeginn keine E-Mail erhalten haben, können die Plätze auch  telefonisch unter 0421 9888 50 55 erfragt werden.

6.2          Die Veranstalterin behält sich vor, der Karteninhaber_in einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der jeweiligen Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche der Karteninhaber_in gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.

6.3          Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, der Karteninhaber_in einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche der Karteninhaber_in. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat die Käuferin / der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch die Käuferin / den Käufer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen.

 

  1. Ton- , Foto- und Filmaufnahmen und Einwilligung in die Nutzung von Ton- , Foto- und Filmaufnahmen

7.1          In der Veranstaltungsstätte ist Ihnen die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen untersagt. Werden dennoch Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

7.2          Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.

7.3          Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff. 7.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.4.        Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.5          Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff.7.3 und/oder Ziff. 7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

7.6          Die Veranstalterin ist berechtigt, selbst und/oder über Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art und Weise (z.B. Rundfunk-/ Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.), insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herzustellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auszuwerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst und/oder über Dritte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc.. Die Einwilligung von Kunde_in erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Sofern der Kunde_in mit dieser Einwilligung nicht einverstanden erklärt, so hat er sich vor Beginn der Veranstaltung bei der Veranstalterin zu melden und zu erklären, dass fingierte Einwilligung zur Nutzung der vorgenannten Aufnahmen nicht vorliegt.

 

 

  1. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch/ Aktuelle Hygienevorschriften und behördliche Auflagen

8.1          Es ist strikt untersagt,

  • gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),
  • Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt)
  • Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entspr. Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.

In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

8.2          Vor Veranstaltung verpflichtet sich die Karteninhaber_in sich über das gültige Hygienekonzept zu informieren. Das Hygienekonzept gilt verpflichtend für den Veranstaltungsbesuch und ist zu beachten. Bei Nichtbeachtung ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu. Das Hygienekonzept ist vor Veranstaltung unter sicherheit.seebuehne-bremen.de einzusehen.

8.3.        Der Käufer_in verpflichtet sich die aktuellen behördlichen Hygienevorschriften und behördliche Auflagen sowie den gültigen Hygieneplan der Veranstalterin zu befolgen. Den aktuellen Hygieneplan der Veranstalterin können Sie unter Seebühne Bremen | Das Open-Air-Highlight 2021 in Bremen (seebuehne-bremen.de) einsehen. Die gültigen behördlichen Auflagen und Vorschriften werden jeweils von den kommunalen, Landes- und/oder Bundesbehörden bekanntgegeben. Der Käufer_in ist verpflichtet, sich hierüber eigenständig zu informieren.

 

  1. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

9.1          Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem die Kundin / der Kunde als Verbraucherin / Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

9.2.        Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

9.3.        Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter https://seebuehne-bremen.de/datenschutz abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.

9.4          Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen SBB-Ticket-AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.

 

  1. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzregeln

Wir bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach Fernabsatzregeln besteht gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

  1. Streitbeilegung

11.1       Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

11.2       Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die MTB Betriebs GmbH, Grünenweg 5-7, 28195 Bremen, ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.